Punkte in Flensburg

Bußgeldbescheid und Punktestand

Wir informieren im Bußgeldbescheid, ob für den geahndeten Verstoß gemäß dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog mit Punkten in Flensburg zu rechnen ist. Die Punkte selbst werden aber nicht von uns, sondern vom Kraftfahrt-Bundesamt verhängt. Daher besteht hinsichtlich der Punkte in Flensburg auch kein Einspruchsrecht gegen den von uns erlassenen Bußgeldbescheid.

 

Ihre Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg zentral für alle Verkehrsverstöße gespeichert, die in der Bundesrepublik Deutschland begangen werden. Nur diese Behörde kann daher eine gesicherte Aussage über Ihren derzeitigen Gesamtpunktestand erteilen.

 

Speicherung der Punkte

Mit der Einführung des Fahreignungsregister wurde das frühere Verkehrszentralregister zum 01.05.2014 erneuert.

 

Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt bewertet sind, werden die Punkte zwei Jahre und sechs Monate ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Bußgeldbescheides im Fahreignungsregister gespeichert.

 

Bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten bewertet sind, und Straftaten (ohne Führerscheinentzug) werden diese Punkte fünf Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Bußgeldbescheides bzw. Strafbefehls im Fahreignungsregister gespeichert.

 

Bei Straftaten mit Führerscheinentzug werden die Punkte zehn Jahre ab Rechtskraft des zugrundeliegenden Strafbefehls im Fahreignungsregister gespeichert.

 

Danach werden die Eintragungen mit den Punkten wieder gelöscht, unabhängig, ob neue Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen wurden.

 

Kraftfahrt-Bundesamt

Weitere Informationen zum aktuellen Punktesystem erhalten Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes. Hier haben Sie auch die Möglichkeit einen Antrag auf Punkteauskunft zu stellen.